+35. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU (Richtlinie zur Bekämpfung der …
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35. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU (Richtlinie zur Bekämpfung der …
Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU (Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLD)) sollte das Leitungsorgan eines seiner Mitglieder gemäß den Anforderungen nach Artikel 46 Absatz 4 der Richtlinie 2015/849/EU bestimmen, das für die für die Erfüllung dieser Richtlinie erforderliche Umsetzung der Gesetze, Rechts- und Verwaltungsvorschriften zuständig ist, einschließlich der entsprechenden Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Wertpapierfirma und auf Ebene des Leitungsorgans.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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