+49. Der Vorsitz aller Ausschüsse sollte jeweils von einem nicht geschäftsführenden Mitglied des …
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49. Der Vorsitz aller Ausschüsse sollte jeweils von einem nicht geschäftsführenden Mitglied des …
Der Vorsitz aller Ausschüsse sollte jeweils von einem nicht geschäftsführenden Mitglied des Leitungsorgans wahrgenommen werden, das in der Lage ist, objektive Entscheidungen zu treffen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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