+49. Der Vorsitz aller Ausschüsse sollte jeweils von einem nicht geschäftsführenden Mitglied des …

49. Der Vorsitz aller Ausschüsse sollte jeweils von einem nicht geschäftsführenden Mitglied des …

Der Vorsitz aller Ausschüsse sollte jeweils von einem nicht geschäftsführenden Mitglied des Leitungsorgans wahrgenommen werden, das in der Lage ist, objektive Entscheidungen zu treffen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/