+50. Unabhängige Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten aktiv in diese …
|
50. Unabhängige Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten aktiv in diese …
Unabhängige Mitglieder14 des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten aktiv in diese Ausschüsse eingebunden sein.
14 Entsprechend der Definition in Abschnitt 9.3 der gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie 2014/65/EU.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|