+53. Den Vorsitz des Risikoausschusses sollte, sofern möglich, von einem unabhängigen Mitglied …

53. Den Vorsitz des Risikoausschusses sollte, sofern möglich, von einem unabhängigen Mitglied …

Den Vorsitz des Risikoausschusses sollte, sofern möglich, von einem unabhängigen Mitglied geführt werden. Die Mitglieder des Risikoausschusses sollten individuell und kollektiv über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung betreffend das Auswahlverfahren und die Anforderungen an die Angemessenheit bzw. das Risikomanagement und die Kontrollverfahren verfügen. In allen Wertpapierfirmen sollte der Vorsitzende des Risikoausschusses, sofern möglich, weder der Vorsitzende des Leitungsorgans noch der Vorsitzende eines anderen Ausschusses sein.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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