+69. Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte sicherstellen, dass die verschiedenen …
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69. Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte sicherstellen, dass die verschiedenen …
Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte sicherstellen, dass die verschiedenen Unternehmen der Gruppe (einschließlich des EU-Mutterunternehmens selbst) ausreichende Informationen erhalten, um über ein klares Verständnis der allgemeinen Ziele, Strategien und des Risikoprofils der Gruppe sowie der Einbindung des betreffenden Unternehmens der Gruppe in die Struktur und den Geschäftsbetrieb der Gruppe zu verfügen. Solche Informationen – und entsprechende Überarbeitungen – sollten dokumentiert und den betroffenen maßgeblichen Funktionen zur Verfügung gestellt werden, einschließlich des Leitungsorgans, der Geschäftsbereiche und internen Kontrollfunktionen. Die Mitglieder des Leitungsorgans eines EU-Mutterunternehmens sollten sich über die Risiken, die von der Struktur der Gruppe ausgehen, auf dem Laufenden halten, wobei die in Abschnitt 7 der Leitlinien aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen sind. Dies umfasst den Erhalt von - a. Informationen zu den wichtigsten Risikotreibern;
- b. regelmäßigen Berichten, in denen die Struktur der Wertpapierfirma insgesamt bewertet und beurteilt wird, ob die einzelnen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit gemäß der genehmigten gruppenweiten Strategie ausüben;
- c. regelmäßigen Berichten über Themen, bei denen nach dem aufsichtsrechtlichen Rahmen eine Einhaltung auf Ebene des einzelnen Unternehmens und auf konsolidierter Ebene erforderlich ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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