+6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)
---+65. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur der …
---+66. Das Leitungsorgan sollte ferner für die Genehmigung solider Strategien und Richtlinien bei der …
---+67. Das Leitungsorgan sollte die Struktur, Entwicklung und Grenzen der Wertpapierfirma steuern und …
---+68. Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte nicht nur die rechtliche, organisatorische …
---+69. Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte sicherstellen, dass die verschiedenen …

6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)

6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
65. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur der …

Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur der Wertpapierfirma genau kennen und verstehen (Kenntnis der eigenen Struktur) sowie dafür Sorge tragen, dass diese der genehmigten Geschäftsstrategie sowie der Risikostrategie und dem Risikoappetit der Wertpapierfirma entspricht und von seinem Risikomanagementrahmen abgedeckt ist.

66. Das Leitungsorgan sollte ferner für die Genehmigung solider Strategien und Richtlinien bei der …

Das Leitungsorgan sollte ferner für die Genehmigung solider Strategien und Richtlinien bei der Schaffung neuer Strukturen zuständig sein. In Fällen, in denen eine Wertpapierfirma viele rechtliche Einheiten innerhalb einer Gruppe gründet, sollte deren Zahl und insbesondere die zwischen ihnen bestehenden Verbindungen und Transaktionen für die Ausgestaltung ihrer internen Governance und die wirksame Steuerung und Überwachung der Risiken der Gruppe insgesamt keine Herausforderungen darstellen. Das Leitungsorgan sollte dafür Sorge tragen, dass die Struktur einer Wertpapierfirma und gegebenenfalls die Strukturen innerhalb einer Gruppe unter Berücksichtigung der in Abschnitt 7 aufgeführten Kriterien klar, effizient und transparent sind, und zwar sowohl für die eigenen Mitarbeiter, die Anteilseigner und andere Interessenträger der Wertpapierfirma als auch für die zuständige Behörde.

67. Das Leitungsorgan sollte die Struktur, Entwicklung und Grenzen der Wertpapierfirma steuern und …

Das Leitungsorgan sollte die Struktur, Entwicklung und Grenzen der Wertpapierfirma steuern und dafür Sorge tragen, dass die Struktur angemessen und wirksam ist und keine übermäßige oder unangemessene Komplexität mit sich bringt.

68. Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte nicht nur die rechtliche, organisatorische …

Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte nicht nur die rechtliche, organisatorische und operative Struktur der Gruppe, sondern auch den Gegenstand und die Tätigkeiten der einzelnen Einheiten sowie die Verbindungen und Beziehungen zwischen ihnen verstehen. Hierzu gehört auch das Verständnis für gruppenspezifische operationelle Risiken und gruppeninterne Risikopositionen sowie mögliche Beeinträchtigungen der Finanzierung der Gruppe, ihres Eigenkapitals, ihrer Liquidität und ihrer Risikoprofile unter normalen und unter Stressszenarien. Das Leitungsorgan sollte dafür Sorge tragen, dass die Mutterwertpapierfirma in der Lage ist, zeitnah Informationen zu Art, Merkmalen, Satzung, Organisationsstruktur, Eigentümerstruktur und Geschäftstätigkeit jeder einzelnen rechtlichen Einheit vorzulegen, und dass die Wertpapierfirmen innerhalb der Gruppe alle Anforderungen an die aufsichtliche Berichterstattung auf Einzel- und konsolidierter Basis erfüllen.

69. Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte sicherstellen, dass die verschiedenen …

Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte sicherstellen, dass die verschiedenen Unternehmen der Gruppe (einschließlich des EU-Mutterunternehmens selbst) ausreichende Informationen erhalten, um über ein klares Verständnis der allgemeinen Ziele, Strategien und des Risikoprofils der Gruppe sowie der Einbindung des betreffenden Unternehmens der Gruppe in die Struktur und den Geschäftsbetrieb der Gruppe zu verfügen. Solche Informationen – und entsprechende Überarbeitungen – sollten dokumentiert und den betroffenen maßgeblichen Funktionen zur Verfügung gestellt werden, einschließlich des Leitungsorgans, der Geschäftsbereiche und internen Kontrollfunktionen. Die Mitglieder des Leitungsorgans eines EU-Mutterunternehmens sollten sich über die Risiken, die von der Struktur der Gruppe ausgehen, auf dem Laufenden halten, wobei die in Abschnitt 7 der Leitlinien aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen sind. Dies umfasst den Erhalt von

  • a. Informationen zu den wichtigsten Risikotreibern;
  • b. regelmäßigen Berichten, in denen die Struktur der Wertpapierfirma insgesamt bewertet und beurteilt wird, ob die einzelnen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit gemäß der genehmigten gruppenweiten Strategie ausüben;
  • c. regelmäßigen Berichten über Themen, bei denen nach dem aufsichtsrechtlichen Rahmen eine Einhaltung auf Ebene des einzelnen Unternehmens und auf konsolidierter Ebene erforderlich ist.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/