+72. Bei der Einrichtung dieser Strukturen sollte das Leitungsorgan diese und ihren Zweck und die …
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72. Bei der Einrichtung dieser Strukturen sollte das Leitungsorgan diese und ihren Zweck und die …
Bei der Einrichtung dieser Strukturen sollte das Leitungsorgan diese und ihren Zweck und die mit ihnen verbundenen besonderen Risiken verstehen sowie sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen ordnungsgemäß eingebunden sind. Solche Strukturen sollten nur dann genehmigt und fortgeführt werden, wenn ihr Zweck definiert und verstanden wird, wenn sich das Leitungsorgan vergewissert hat, dass alle wesentlichen Risiken, einschließlich Reputationsrisiken, ermittelt wurden und alle Risiken wirksam gesteuert und angemessen berichtet werden können sowie eine wirksame Überwachung gewährleistet ist. Je komplexer und undurchsichtiger die organisatorische und operative Struktur ist, desto größer sind die Risiken und desto intensiver sollte die Überwachung der Struktur sein.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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