+82. Das EU-Mutterunternehmens sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …

82. Das EU-Mutterunternehmens sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …

Das EU-Mutterunternehmens sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene Tochterunternehmen, die in den aufsichtlichen Konsolidierungskreis fallen, über Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Governance verfügen, die mit den Governance-Richtlinien auf Gruppenebene in Einklang stehen und den Anforderungen der Artikel 25 bis 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und den vorliegenden Leitlinien entsprechen, soweit diese nach den Gesetzen des Drittlandes nicht rechtswidrig sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/