+7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
---+77. Gemäß Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033, und …
---+78. Das Leitungsorgan eines Tochterunternehmens, das der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegt …
---+79. Auf konsolidierter Ebene sollte das EU-Mutterunternehmen die Einhaltung der …
---+80. Ein EU-Mutterunternehmen sollte die Interessen aller seiner Tochterunternehmen berücksichtigen …
---+81. Ein EU-Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen sollten dafür Sorge tragen, dass die …
---+82. Das EU-Mutterunternehmens sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …
---+83. Die Anforderungen an die interne Governance der Richtlinie (EU) 2019/2034 und die vorliegenden …
---+84. Bei der Festlegung von Strategien und der Dokumentation von Governance-Regelungen sollten die …
|
7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
77. Gemäß Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033, und …
|
Gemäß Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033, und sofern Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2033 von den zuständigen Behörden angewandt wird, sollten EU-Mutterunternehmen und ihre Tochterunternehmen, die der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegen, dafür Sorge tragen, dass Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die interne Governance kohärent und auf einer konsolidierten Lage gut integriert sind. Zu diesem Zweck sollten Unternehmen und Tochterunternehmen im aufsichtlichen Konsolidierungskreis solche Regelungen, Verfahren und Mechanismen in ihren nicht der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegenden Tochterunternehmen, einschließlich derer mit Sitz in Drittländern, unter anderem an Offshore-Finanzplätzen, einführen, um solide Governance-Regelungen auf einer konsolidierten Lage sicherzustellen. Die zuständigen Funktionen innerhalb des EU-Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen sollten interagieren und gegebenenfalls Daten und Informationen austauschen. Die Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die interne Governance sollten sicherstellen, dass das EU-Mutterunternehmen über ausreichend Daten und Informationen verfügt und in der Lage ist, das gruppenweite Risikoprofil entsprechend den Ausführungen in Abschnitt 6.2 zu bewerten.
|
|
78. Das Leitungsorgan eines Tochterunternehmens, das der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegt …
|
Das Leitungsorgan eines Tochterunternehmens, das der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegt, sollte die auf konsolidierter Ebene festgelegten gruppenweiten Governance-Richtlinien annehmen und auf Einzelebene in einer Weise einführen, durch die alle speziellen Anforderungen nach dem EU- und nationalen Recht erfüllt werden.
|
|
79. Auf konsolidierter Ebene sollte das EU-Mutterunternehmen die Einhaltung der …
|
Auf konsolidierter Ebene sollte das EU-Mutterunternehmen die Einhaltung der Governance-Richtlinien und des in Titel V genannten internen Kontrollrahmens auf Gruppenebene durch alle Wertpapierfirmen und sonstigen Einrichtungen im aufsichtlichen Konsolidierungskreis, einschließlich seiner Tochterunternehmen, die selbst nicht der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegen, sicherstellen. Bei der Umsetzung der Governance-Richtlinien sollte das EU-Mutterunternehmen dafür Sorge tragen, dass solide Governance-Regelungen für jedes Tochterunternehmen bestehen und besondere Regelungen, Verfahren und Mechanismen in Betracht ziehen, wenn Geschäftstätigkeiten nicht in separaten rechtlichen Einheiten, sondern in einer Matrix von Geschäftsbereichen unter Einbindung mehrerer rechtlicher Einheiten organisiert sind.
|
|
80. Ein EU-Mutterunternehmen sollte die Interessen aller seiner Tochterunternehmen berücksichtigen …
|
Ein EU-Mutterunternehmen sollte die Interessen aller seiner Tochterunternehmen berücksichtigen und abwägen, wie Strategien und Richtlinien langfristig einen Beitrag zu den Interessen der einzelnen Tochterunternehmen und der Gruppe als Ganzes leisten.
|
|
81. Ein EU-Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen sollten dafür Sorge tragen, dass die …
|
Ein EU-Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen sollten dafür Sorge tragen, dass die Wertpapierfirmen und Einheiten innerhalb der Gruppe allen speziellen aufsichtlichen Anforderungen der einschlägigen Rechtsordnungen entsprechen.
|
|
82. Das EU-Mutterunternehmens sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …
|
Das EU-Mutterunternehmens sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene Tochterunternehmen, die in den aufsichtlichen Konsolidierungskreis fallen, über Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Governance verfügen, die mit den Governance-Richtlinien auf Gruppenebene in Einklang stehen und den Anforderungen der Artikel 25 bis 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und den vorliegenden Leitlinien entsprechen, soweit diese nach den Gesetzen des Drittlandes nicht rechtswidrig sind.
|
|
83. Die Anforderungen an die interne Governance der Richtlinie (EU) 2019/2034 und die vorliegenden …
|
Die Anforderungen an die interne Governance der Richtlinie (EU) 2019/2034 und die vorliegenden Leitlinien gelten für Wertpapierfirmen mit Sitz in der EU unabhängig davon, ob sie Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Drittland sind. Falls ein EU-Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Drittland ein EU-Mutterunternehmen ist, umfasst der aufsichtliche Konsolidierungskreis innerhalb der EU nicht die Ebene der in einem Drittland niedergelassenen Mutterwertpapierfirma und sonstiger direkter Tochterunternehmen dieses Mutterunternehmens. Das EU-Mutterunternehmen sollte sicherstellen, dass die gruppenweiten Governance-Richtlinien für die Mutterwertpapierfirma in einem Drittland im Rahmen seiner eigenen Governance-Richtlinien insoweit berücksichtigt werden, als dies nicht im Widerspruch zu den Anforderungen des einschlägigen EU-Rechts, einschließlich der Richtlinie (EU) 2019/2034 und weiterer Bestimmungen in den vorliegenden Leitlinien, steht.
|
|
84. Bei der Festlegung von Strategien und der Dokumentation von Governance-Regelungen sollten die …
|
Bei der Festlegung von Strategien und der Dokumentation von Governance-Regelungen sollten die Wertpapierfirmen die in Anhang I aufgeführten Aspekte berücksichtigen. Zwar können Strategien und Dokumentation in gesonderte Dokumente aufgenommen werden, doch sollten die Wertpapierfirmen ihre Zusammenfassung oder Bezugnahme in einem einzigen Rahmendokument für die interne Governance in Erwägung ziehen.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|