+108. Tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die der zuständigen Funktion innerhalb der …
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108. Tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die der zuständigen Funktion innerhalb der …
Tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die der zuständigen Funktion innerhalb der Wertpapierfirma offengelegt wurden, sollten ordnungsgemäß bewertet und geregelt werden. Wird ein Interessenkonflikt eines Mitarbeiters festgestellt, sollte die Wertpapierfirma die getroffene Entscheidung dokumentieren, insbesondere wenn der Interessenkonflikt und die damit verbundenen Risiken akzeptiert wurden, und sofern er akzeptiert wurde, wie der Interessenkonflikt zufriedenstellend entschärft oder behoben wurde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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