+151. Wenn die Wertpapierfirma keine interne Risikomanagementfunktion oder keine interne Revision …

151. Wenn die Wertpapierfirma keine interne Risikomanagementfunktion oder keine interne Revision …

Wenn die Wertpapierfirma keine interne Risikomanagementfunktion oder keine interne Revision einrichtet, obliegen die Zuständigkeiten für diese Funktionen gemäß diesen Leitlinien den Mitarbeitern, die für die eingerichteten Verfahren zuständig sind, und letztlich dem Leitungsorgan, das die operativen Aufgaben intern oder extern übertragen kann.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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