+154. Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich …
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154. Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich …
Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich direkt an das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion zu wenden und diesem Bericht zu erstatten, um Bedenken zu äußern und die Aufsichtsfunktion gegebenenfalls zu warnen, wenn bestimmte Entwicklungen die Wertpapierfirma beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten. Dadurch sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen nicht davon abgehalten werden, auch innerhalb der regulären Berichtswege Bericht zu erstatten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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