+17.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
---+153. Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe …
---+154. Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich …
---+155. Die Wertpapierfirmen sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des Leiters …

17.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen

17.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
153. Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe …

Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe angesiedelt sein, die dem Leiter der Kontrollfunktion angemessene Befugnisse und ausreichendes Gewicht verleiht, die für die Erfüllung seiner Zuständigkeiten notwendig sind. De Leiter der Compliance, und sofern eingerichtet, die Leiter der Risikomanagementfunktion und der internen Revision sollten dem Leitungsorgan Bericht erstatten und diesem direkt unterstellt sein, und ihre Leistung sollte vom Leitungsorgan überprüft werden.

154. Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich …

Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich direkt an das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion zu wenden und diesem Bericht zu erstatten, um Bedenken zu äußern und die Aufsichtsfunktion gegebenenfalls zu warnen, wenn bestimmte Entwicklungen die Wertpapierfirma beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten. Dadurch sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen nicht davon abgehalten werden, auch innerhalb der regulären Berichtswege Bericht zu erstatten.

155. Die Wertpapierfirmen sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des Leiters …

Die Wertpapierfirmen sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des Leiters einer internen Kontrollfunktion zu besetzen und ihm seine Zuständigkeiten zu entziehen. In keinem Fall sollten die Leiter von internen Kontrollfunktionen ohne die vorherige Zustimmung des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion entlassen werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/