+206. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte eine Wertpapierfirma Folgendes …

206. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte eine Wertpapierfirma Folgendes …

Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte eine Wertpapierfirma Folgendes einrichten:

  • a. Notfallpläne sowie Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, damit eine Wertpapierfirma angemessen auf Notsituationen reagieren kann und in der Lage ist, seine wichtigsten Geschäftstätigkeiten im Fall einer Unterbrechung seiner üblichen Geschäftsabläufe aufrechtzuerhalten, und
  • b. Pläne für die Wiederherstellung entscheidender kritischer Ressourcen, die die Wertpapierfirma in die Lage versetzen, innerhalb einer angemessenen Zeitspanne ihre üblichen Geschäftsabläufe wieder aufzunehmen. Restrisiken aufgrund potenzieller Geschäftsunterbrechungen sollten mit dem Risikoappetit der Wertpapierfirma vereinbar sein.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/