+15. Die Informationen sollten schriftlich zur Verfügung gestellt werden, unabhängig vom Format - d. …

15. Die Informationen sollten schriftlich zur Verfügung gestellt werden, unabhängig vom Format - d. …

Die Informationen sollten schriftlich zur Verfügung gestellt werden, unabhängig vom Format -

  • d. h. ob auf Papier, mittels elektronischer Kommunikation oder in einem sonstigen Format. Der Informationsaustausch bzw. das Ersuchen zur Zusammenarbeit sollten eine klare Identifizierung des betroffenen Instituts bzw. der betroffenen Zweigniederlassung enthalten, einschließlich der Identifizierung der Rechtsträger (LEI)5 , soweit vorhanden (im Fall einer Zweigniederlassung: die LEI der Muttergesellschaft).

5 LEI ist eine dem Rechtsträger zugewiesene, eindeutige alphanumerische Kennung auf der Grundlage der Norm ISO 17442.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/