+26. Wenn die ersuchte Behörde nicht in der Lage ist, dem Ersuchen um Information oder …

26. Wenn die ersuchte Behörde nicht in der Lage ist, dem Ersuchen um Information oder …

Wenn die ersuchte Behörde nicht in der Lage ist, dem Ersuchen um Information oder Zusammenarbeit bis zu dem von der ersuchenden Behörde angegebenen Termin nachzukommen, sollte ein alternativer Termin vereinbart werden. Falls die ersuchte Behörde bis zu dem von der ersuchenden Behörde angegebenen Termin eine Teilantwort erteilen kann, sollte die ersuchte Behörde alle Informationen, die übermittelt werden können, weiterleiten und einen weiteren Termin für die Bereitstellung der ausstehenden Informationen abstimmen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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