+27. Wenn ein Ersuchen um Zusammenarbeit oder Information ganz oder teilweise nicht erfüllt werden …

27. Wenn ein Ersuchen um Zusammenarbeit oder Information ganz oder teilweise nicht erfüllt werden …

Wenn ein Ersuchen um Zusammenarbeit oder Information ganz oder teilweise nicht erfüllt werden kann, sollte die ersuchte Behörde eine ausführliche schriftliche Erklärung abgeben, aus welchen Gründen dem Ersuchen nicht nachgekommen werden kann.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/