+27. Wenn ein Ersuchen um Zusammenarbeit oder Information ganz oder teilweise nicht erfüllt werden …
|
27. Wenn ein Ersuchen um Zusammenarbeit oder Information ganz oder teilweise nicht erfüllt werden …
Wenn ein Ersuchen um Zusammenarbeit oder Information ganz oder teilweise nicht erfüllt werden kann, sollte die ersuchte Behörde eine ausführliche schriftliche Erklärung abgeben, aus welchen Gründen dem Ersuchen nicht nachgekommen werden kann.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|