+29. Informationen, die für eine andere Behörde als relevant erachtet werden, sollten unverzüglich …
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29. Informationen, die für eine andere Behörde als relevant erachtet werden, sollten unverzüglich …
Informationen, die für eine andere Behörde als relevant erachtet werden, sollten unverzüglich auf eigene Initiative übermittelt werden, außer wenn es für die abgebende Behörde der Informationen offensichtlich ist, dass der potenzielle Empfänger die Informationen bereits besitzt. Zusammenarbeit zwischen den für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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