+35. Wo dies zweckdienlich ist, sollten die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden von …
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35. Wo dies zweckdienlich ist, sollten die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden von …
Wo dies zweckdienlich ist, sollten die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden von der zentralen Meldestelle, wie in diesen Leitlinien dargelegt, Informationen anfordern, die für die Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion relevant sind. Zusammenarbeit zwischen GW-/TF-Aufsichtsbehörden und zentraler Meldestelle
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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