+35. Wo dies zweckdienlich ist, sollten die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden von …

35. Wo dies zweckdienlich ist, sollten die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden von …

Wo dies zweckdienlich ist, sollten die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden von der zentralen Meldestelle, wie in diesen Leitlinien dargelegt, Informationen anfordern, die für die Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion relevant sind.

Zusammenarbeit zwischen GW-/TF-Aufsichtsbehörden und zentraler Meldestelle

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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