+36. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten Informationen, die sie bei der Durchführung ihrer …

36. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten Informationen, die sie bei der Durchführung ihrer …

Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten Informationen, die sie bei der Durchführung ihrer Aufsichtstätigkeit gesammelt bzw. erstellt haben und die gemäß Absatz 20 für die Aufgaben der zentralen Meldestelle relevant sind, mit der zentralen Meldestelle teilen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/