+72. Im Fall einer Verschmelzung durch Gründung eines neuen Instituts sollte die für die Beurteilung …
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72. Im Fall einer Verschmelzung durch Gründung eines neuen Instituts sollte die für die Beurteilung …
Im Fall einer Verschmelzung durch Gründung eines neuen Instituts sollte die für die Beurteilung des Genehmigungsantrags des neuen Instituts zuständige Behörde mit der entsprechenden GW-/TF-Aufsichtsbehörde, wie in Abschnitt 6.1 vorgesehen, Informationen austauschen. GW-/TF-Aufsichtsbehörden
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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