+72. Im Fall einer Verschmelzung durch Gründung eines neuen Instituts sollte die für die Beurteilung …

72. Im Fall einer Verschmelzung durch Gründung eines neuen Instituts sollte die für die Beurteilung …

Im Fall einer Verschmelzung durch Gründung eines neuen Instituts sollte die für die Beurteilung des Genehmigungsantrags des neuen Instituts zuständige Behörde mit der entsprechenden GW-/TF-Aufsichtsbehörde, wie in Abschnitt 6.1 vorgesehen, Informationen austauschen.

GW-/TF-Aufsichtsbehörden

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/