+90. Wenn Bereiche von gegenseitigem Interesse ermittelt werden, sollten die für die prudentielle …

90. Wenn Bereiche von gegenseitigem Interesse ermittelt werden, sollten die für die prudentielle …

Wenn Bereiche von gegenseitigem Interesse ermittelt werden, sollten die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und die GW-/TF-Aufsichtsbehörden die am besten geeignete Form der Zusammenarbeit für die Festlegung abgestimmter Aufsichtstätigkeiten gemäß ihren jeweiligen Kompetenzen und Aufsichtsverantwortungen erwägen, darunter unter anderem:

  • a. gegenseitige Teilnahme an Besprechungen mit Vertretern der Institute;
  • b. gegenseitige Teilnahme an thematischen Überprüfungen;
  • c. gegenseitige Teilnahme an Prüfungen im Rahmen der laufenden Aufsicht bzw. Vor-Ort-Prüfungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/