+5. In diesen Leitlinien wird die Anwendung der Ausnahmen nach Artikel 3 Buchstabe k der Richtlinie …

5. In diesen Leitlinien wird die Anwendung der Ausnahmen nach Artikel 3 Buchstabe k der Richtlinie …

In diesen Leitlinien wird die Anwendung der Ausnahmen nach Artikel 3 Buchstabe k der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD2) dargelegt.2


2 Außerdem sei angemerkt, dass nach Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 2009/110/EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten (EMD2) die EMD2 nicht für den monetären Wert gilt, der auf Instrumenten gespeichert ist, die unter die Ausnahmeregelung nach Artikel 3 Buchstabe k der PSD2 fallen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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