+8. Diese Leitlinien gelten außerdem für das Meldeverfahren nach Artikel 37 Absatz 2 der PSD2 …

8. Diese Leitlinien gelten außerdem für das Meldeverfahren nach Artikel 37 Absatz 2 der PSD2 …

Diese Leitlinien gelten außerdem für das Meldeverfahren nach Artikel 37 Absatz 2 der PSD2, einschließlich der Berechnung des Schwellenwerts sowie der Informationen, die in der von den Emittenten an die zuständigen Behörden übermittelten Anzeige enthalten sein müssen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/