+Übergangsbestimmungen
---+13. Für diese Leitlinien gelten folgende Übergangsregelungen: a) Die zuständigen Behörden sollten …
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Übergangsbestimmungen
Übergangsbestimmungen
1. Übersicht
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Regulierung |
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13. Für diese Leitlinien gelten folgende Übergangsregelungen: a) Die zuständigen Behörden sollten …
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Für diese Leitlinien gelten folgende Übergangsregelungen: - a) Die zuständigen Behörden sollten Emittenten, die unter die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstabe k Ziffer i oder ii der PSD2 fallen und die bereits eine Anzeige gemäß Artikel 37 Absatz 2 der PSD2 übermittelt haben, auffordern, die Anzeige unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Leitlinien bis zum 1. September 2022 erneut zu übermitteln.
- b) Die zuständigen Behörden sollten die gemäß Randnummer 13 Buchstabe a erneut übermittelten Anzeigen beschleunigt bewerten. EBA Public
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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