+13. Für diese Leitlinien gelten folgende Übergangsregelungen: a) Die zuständigen Behörden sollten …

13. Für diese Leitlinien gelten folgende Übergangsregelungen: a) Die zuständigen Behörden sollten …

Für diese Leitlinien gelten folgende Übergangsregelungen:

  • a) Die zuständigen Behörden sollten Emittenten, die unter die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstabe k Ziffer i oder ii der PSD2 fallen und die bereits eine Anzeige gemäß Artikel 37 Absatz 2 der PSD2 übermittelt haben, auffordern, die Anzeige unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Leitlinien bis zum 1. September 2022 erneut zu übermitteln.
  • b) Die zuständigen Behörden sollten die gemäß Randnummer 13 Buchstabe a erneut übermittelten Anzeigen beschleunigt bewerten. EBA Public

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/