+Leitlinie 3: Instrumente, die nach Artikel 3 Buchstabe k Ziffer i der PSD2 in den Geschäftsräumen des Emittenten verwendet werden
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Leitlinie 3: Instrumente, die nach Artikel 3 Buchstabe k Ziffer i der PSD2 in den Geschäftsräumen des Emittenten verwendet werden
3.1 Die zuständigen Behörden sollten berücksichtigen, dass Zahlungsinstrumente, die es dem Inhaber gestatten, Waren oder Dienstleistungen lediglich in den Geschäftsräumen des Emittenten zu erwerben, nur in physischen Geschäften und nicht in Online-Shops verwendet werden können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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