+Leitlinie 3: Instrumente, die nach Artikel 3 Buchstabe k Ziffer i der PSD2 in den Geschäftsräumen des Emittenten verwendet werden

Leitlinie 3: Instrumente, die nach Artikel 3 Buchstabe k Ziffer i der PSD2 in den Geschäftsräumen des Emittenten verwendet werden

3.1 Die zuständigen Behörden sollten berücksichtigen, dass Zahlungsinstrumente, die es dem Inhaber gestatten, Waren oder Dienstleistungen lediglich in den Geschäftsräumen des Emittenten zu erwerben, nur in physischen Geschäften und nicht in Online-Shops verwendet werden können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/