+21. Unbeschadet der allgemeinen und kollektiven Verantwortlichkeit des Leitungsorgans sollte das …

21. Unbeschadet der allgemeinen und kollektiven Verantwortlichkeit des Leitungsorgans sollte das …

Unbeschadet der allgemeinen und kollektiven Verantwortlichkeit des Leitungsorgans sollte das Kredit- oder Finanzinstitut bei der Benennung des Mitglieds des Leitungsorgans oder der Führungskraft gemäß den Absätzen 17 und 19 potenzielle Interessenkonflikte ermitteln und berücksichtigen sowie Schritte einleiten, um diese zu vermeiden oder abzumildern.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/