+26. Wenn der Geldwäschebeauftragte gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 ernannt …

26. Wenn der Geldwäschebeauftragte gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 ernannt …

Wenn der Geldwäschebeauftragte gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 ernannt wird, sollte das Leitungsorgan festlegen, ob diese Funktion auf Vollzeitbasis ausgeübt wird oder ob die Aufgabe von einem Beschäftigten oder Mitarbeiter zusätzlich zu seinen bestehenden Funktionen innerhalb des Kredit- oder Finanzinstituts wahrgenommen werden kann.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/