+49. Das Kredit- oder Finanzinstitut muss darauf vorbereitet sein, der zuständigen Behörde eine …

49. Das Kredit- oder Finanzinstitut muss darauf vorbereitet sein, der zuständigen Behörde eine …

Das Kredit- oder Finanzinstitut muss darauf vorbereitet sein, der zuständigen Behörde eine Kopie des in Absatz 50 genannten Tätigkeitsberichts zur Verfügung zu stellen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/