+8. Diese Leitlinien gelten wie folgt auf Einzelinstitutsebene, teilkonsolidierter und …

8. Diese Leitlinien gelten wie folgt auf Einzelinstitutsebene, teilkonsolidierter und …

Diese Leitlinien gelten wie folgt auf Einzelinstitutsebene, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis:

  • a. Die Daten zur Vergütung sollten auf der Anwendungsebene der Offenlegungspflichten gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erhoben werden;
  • b. die Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle und zu gebilligten höheren Höchstwerten für das Verhältnis sollten nur Einzelinstitutsebene erhoben werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/