+Anwendungsbereich
---+8. Diese Leitlinien gelten wie folgt auf Einzelinstitutsebene, teilkonsolidierter und …
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Anwendungsbereich
Anwendungsbereich
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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8. Diese Leitlinien gelten wie folgt auf Einzelinstitutsebene, teilkonsolidierter und …
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Diese Leitlinien gelten wie folgt auf Einzelinstitutsebene, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis: - a. Die Daten zur Vergütung sollten auf der Anwendungsebene der Offenlegungspflichten gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erhoben werden;
- b. die Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle und zu gebilligten höheren Höchstwerten für das Verhältnis sollten nur Einzelinstitutsebene erhoben werden.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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