+Anwendungsbereich
---+8. Diese Leitlinien gelten wie folgt auf Einzelinstitutsebene, teilkonsolidierter und …

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
8. Diese Leitlinien gelten wie folgt auf Einzelinstitutsebene, teilkonsolidierter und …

Diese Leitlinien gelten wie folgt auf Einzelinstitutsebene, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis:

  • a. Die Daten zur Vergütung sollten auf der Anwendungsebene der Offenlegungspflichten gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erhoben werden;
  • b. die Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle und zu gebilligten höheren Höchstwerten für das Verhältnis sollten nur Einzelinstitutsebene erhoben werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/