+29. Bei der Übermittlung der Vergleichsdaten im Einklang mit den Abschnitten 2 und 3 und den …
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29. Bei der Übermittlung der Vergleichsdaten im Einklang mit den Abschnitten 2 und 3 und den …
Bei der Übermittlung der Vergleichsdaten im Einklang mit den Abschnitten 2 und 3 und den Anhängen dieser Leitlinien sollten die Institute und zuständigen Behörden die in diesem Abschnitt dargelegten allgemeinen Spezifikationen, die in den Abschnitten 5 und 6 enthaltenen zusätzlichen Spezifikationen sowie die Erläuterungen in Anhang VII berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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