+4. Allgemeine Spezifikationen für die Übermittlung der Vergleichsdaten
---+29. Bei der Übermittlung der Vergleichsdaten im Einklang mit den Abschnitten 2 und 3 und den …
---+30. Die Vergleichsdaten sollten anhand der Geschäftsjahresendzahlen in Euro übermittelt werden. …
---+31. Es sind ausnahmslos die vollen Euro-Werte zu übermitteln, Auf- oder Abrundungen sind nicht …
---+32. Die Vergleichsdaten für das Kalenderjahr, in dem das Geschäftsjahr endet, sollten im folgenden …
---+33. Die Zuordnung der übermittelten Beträge zur festen und zur variablen Komponente der Vergütung …
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4. Allgemeine Spezifikationen für die Übermittlung der Vergleichsdaten
4. Allgemeine Spezifikationen für die Übermittlung der Vergleichsdaten
1. Übersicht
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Regulierung |
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29. Bei der Übermittlung der Vergleichsdaten im Einklang mit den Abschnitten 2 und 3 und den …
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Bei der Übermittlung der Vergleichsdaten im Einklang mit den Abschnitten 2 und 3 und den Anhängen dieser Leitlinien sollten die Institute und zuständigen Behörden die in diesem Abschnitt dargelegten allgemeinen Spezifikationen, die in den Abschnitten 5 und 6 enthaltenen zusätzlichen Spezifikationen sowie die Erläuterungen in Anhang VII berücksichtigen.
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30. Die Vergleichsdaten sollten anhand der Geschäftsjahresendzahlen in Euro übermittelt werden. …
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Die Vergleichsdaten sollten anhand der Geschäftsjahresendzahlen in Euro übermittelt werden. Wenn Daten zur Vergütung in einer anderen Währung als Euro offengelegt werden, sollten die zu meldenden konsolidierten Angaben anhand des Wechselkurses umgerechnet werden, den die Kommission im Dezember des Meldejahres für Finanzplanung und Haushalt verwendet hat.4
4 Die EBA stellt zusammen mit den vorliegenden Leitlinien auf ihrer Website einen entsprechenden Link zur Verfügung; der Wechselkurs kann auch unter http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/inforeuro/inforeuro_en.cfm abgerufen werden.
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31. Es sind ausnahmslos die vollen Euro-Werte zu übermitteln, Auf- oder Abrundungen sind nicht …
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Es sind ausnahmslos die vollen Euro-Werte zu übermitteln, Auf- oder Abrundungen sind nicht zulässig (also 1 234 567 EUR anstatt 1,2 Mio. EUR).
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32. Die Vergleichsdaten für das Kalenderjahr, in dem das Geschäftsjahr endet, sollten im folgenden …
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Die Vergleichsdaten für das Kalenderjahr, in dem das Geschäftsjahr endet, sollten im folgenden Kalenderjahr übermittelt werden. Beispielsweise werden für den Vergleich für das Geschäftsjahr, das an einem Datum im Jahr „20yy“ endet, die Daten im Jahr „20yy+1“ übermittelt.
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33. Die Zuordnung der übermittelten Beträge zur festen und zur variablen Komponente der Vergütung …
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Die Zuordnung der übermittelten Beträge zur festen und zur variablen Komponente der Vergütung sollte im Einklang mit Abschnitt 7 der EBA-Leitlinien für solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie 2013/36/EU erfolgen. EBA Public
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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