+39. Bei der Übermittlung der Tabelle REM1 und REM3 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 der …
|
39. Bei der Übermittlung der Tabelle REM1 und REM3 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 der …
Bei der Übermittlung der Tabelle REM1 und REM3 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 der Kommission im Einklang mit den vorliegenden Leitlinien sollten nur die für das Meldejahr gewährten Beträge der variablen Vergütung, die zurückbehalten wurden, unter dem Posten „Davon: zurückbehalten“ in Tabelle REM1 aufgenommen werden, während die zurückbehaltene variable Vergütung für frühere Zeiträume gemäß den Erläuterungen für Tabelle REM3 separat angegeben werden sollte.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|