+39. Bei der Übermittlung der Tabelle REM1 und REM3 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 der …

39. Bei der Übermittlung der Tabelle REM1 und REM3 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 der …

Bei der Übermittlung der Tabelle REM1 und REM3 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 der Kommission im Einklang mit den vorliegenden Leitlinien sollten nur die für das Meldejahr gewährten Beträge der variablen Vergütung, die zurückbehalten wurden, unter dem Posten „Davon: zurückbehalten“ in Tabelle REM1 aufgenommen werden, während die zurückbehaltene variable Vergütung für frühere Zeiträume gemäß den Erläuterungen für Tabelle REM3 separat angegeben werden sollte.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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