+Anhang I: Allgemeine Informationen und Informationen über die Vergütung aller Mitarbeiter

Anhang I: Allgemeine Informationen und Informationen über die Vergütung aller Mitarbeiter

Name des Instituts/der Gruppe Name Nimmt das Institut die Ausnahme gemäß Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe a der Ja/nein Richtlinie 2013/36/EU auf institutioneller Ebene in Anspruch? Geschäftsjahr, für das die Vergütung gewährt wird (Jahr N) Jahr

Aufsichts- Leitungs- Invest- Privat- Vermögens- Unter- Unabhängige funktion des funktion des ment- kunden- verwaltung nehmens- Kontroll-Leitungs- Leitungs- banking geschäft funktionen funktionen organs organsAlle Mitarbeiter Alle von Tochter- sonstigen unternehmen, Mit-die spezifischen arbeiter Vergütungs-anforderungen unterliegen1

Zahl der Mitarbeiter (pro Kopf) Gesamtzahl der Mitarbeiter in VZÄ2 Jahresüberschuss nach

Steuern im Jahr N (inVollständiger Betrag in EUR (z. B. 123 456 789,00)

EUR)3 Gesamtbetrag der Dividenden (oder

ähnlicherVollständiger Betrag in EUR

Ausschüttungen), die für das Jahr N gezahlt wurden (in EUR) EBA Public


1 Mitarbeiter von Wertpapierfirmen, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder Verwaltern alternativer Investmentfonds, die spezifischen Vergütungsanforderungen gemäß Rechtsakten der Union unterliegen.

2 Die Zahl der Mitarbeiter sollte als Vollzeitäquivalente (VZÄ) angegeben werden und auf der Zahl der Mitarbeiter zum Jahresende im Einklang mit ihren jeweiligen Arbeitszeitregelungen beruhen.

3 Die Jahresüberschüsse nach Steuern sollten auf dem Rechnungslegungsstandard basieren, der für das aufsichtsrechtliche Meldewesen verwendet wird. Bei Gruppen handelt es sich um den im konsolidierten Abschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss (oder -fehlbetrag).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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