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+Anhang I: Allgemeine Informationen und Informationen über die Vergütung aller Mitarbeiter |
Anhang I: Allgemeine Informationen und Informationen über die Vergütung aller MitarbeiterName des Instituts/der Gruppe Name Nimmt das Institut die Ausnahme gemäß Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe a der Ja/nein Richtlinie 2013/36/EU auf institutioneller Ebene in Anspruch? Geschäftsjahr, für das die Vergütung gewährt wird (Jahr N) Jahr
Zahl der Mitarbeiter (pro Kopf) Gesamtzahl der Mitarbeiter in VZÄ2 Jahresüberschuss nach
EUR)3 Gesamtbetrag der Dividenden (oder
Ausschüttungen), die für das Jahr N gezahlt wurden (in EUR) EBA Public 1 Mitarbeiter von Wertpapierfirmen, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder Verwaltern alternativer Investmentfonds, die spezifischen Vergütungsanforderungen gemäß Rechtsakten der Union unterliegen. 2 Die Zahl der Mitarbeiter sollte als Vollzeitäquivalente (VZÄ) angegeben werden und auf der Zahl der Mitarbeiter zum Jahresende im Einklang mit ihren jeweiligen Arbeitszeitregelungen beruhen. 3 Die Jahresüberschüsse nach Steuern sollten auf dem Rechnungslegungsstandard basieren, der für das aufsichtsrechtliche Meldewesen verwendet wird. Bei Gruppen handelt es sich um den im konsolidierten Abschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss (oder -fehlbetrag). 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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