+14. Die zuständigen Behörden sollten Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle auf Einzelbasis …

14. Die zuständigen Behörden sollten Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle auf Einzelbasis …

Die zuständigen Behörden sollten Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle auf Einzelbasis von denjenigen Wertpapierfirmen erheben, von denen sie Daten zur Vergütung erheben und an die EBA übermitteln, d. h. von den Wertpapierfirmen, die für die Konsolidierung von Daten gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 zuständig sind, oder den einzelnen Wertpapierfirmen, die in der Stichprobe für den Vergütungsvergleich enthalten sind und für welche die Artikel 30 und 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 gelten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/