+2. Kreis der Wertpapierfirmen, die der Erhebung der Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle unterliegen
---+14. Die zuständigen Behörden sollten Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle auf Einzelbasis …
---+15. Die zuständigen Behörden sollten auf Einzelebene Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle …
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2. Kreis der Wertpapierfirmen, die der Erhebung der Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle unterliegen
2. Kreis der Wertpapierfirmen, die der Erhebung der Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle unterliegen
1. Übersicht
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Regulierung |
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14. Die zuständigen Behörden sollten Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle auf Einzelbasis …
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Die zuständigen Behörden sollten Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle auf Einzelbasis von denjenigen Wertpapierfirmen erheben, von denen sie Daten zur Vergütung erheben und an die EBA übermitteln, d. h. von den Wertpapierfirmen, die für die Konsolidierung von Daten gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 zuständig sind, oder den einzelnen Wertpapierfirmen, die in der Stichprobe für den Vergütungsvergleich enthalten sind und für welche die Artikel 30 und 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 gelten.
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15. Die zuständigen Behörden sollten auf Einzelebene Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle …
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Die zuständigen Behörden sollten auf Einzelebene Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle von den Wertpapierfirmen erheben, die, ohne Berücksichtigung der Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion, mindestens 50 Mitarbeiter haben. Bei der Anwendung dieses Absatzes sollten sich die zuständigen Behörden bemühen, Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle von mindestens fünf Wertpapierfirmen, für die der Artikel 32 Absatz 1 Buchstaben j und l sowie der Artikel 32 Absatz 3 Unterabsatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/2034 gelten, sowie von mindestens fünf Wertpapierfirmen einzuholen, für die diese Bestimmungen gemäß der Ausnahmeregelung in Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe a dieser Richtlinie nicht gelten.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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