+17. Um es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle im …

17. Um es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle im …

Um es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle im Einklang mit diesen Leitlinien zu erheben und der EBA zu übermitteln, sollten die Wertpapierfirmen, auf die in Abschnitt 2 Bezug genommen wird, den zuständigen Behörden alle drei Jahre bis zum 15. Juni – beginnend 2024 für das Geschäftsjahr 2023 – die in Anhang V aufgeführten Informationen auf Einzelebene übermitteln.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/