+20. Nach einer Mitteilung der EBA sollten die zuständigen Behörden die Wertpapierfirmen von der …
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20. Nach einer Mitteilung der EBA sollten die zuständigen Behörden die Wertpapierfirmen von der …
Nach einer Mitteilung der EBA sollten die zuständigen Behörden die Wertpapierfirmen von der Liste für den Vergütungsvergleich streichen, die Tochterunternehmen von EU-Mutterunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind und für die die einschlägigen Daten von einer anderen zuständigen Behörde auf einer höheren Konsolidierungsebene an die EBA übermittelt werden. EBA Public
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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