+22. Bei der Übermittlung der Vergleichsdaten gemäß den Abschnitten 3 und 4 sollten die …

22. Bei der Übermittlung der Vergleichsdaten gemäß den Abschnitten 3 und 4 sollten die …

Bei der Übermittlung der Vergleichsdaten gemäß den Abschnitten 3 und 4 sollten die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden die allgemeinen Spezifikationen und die Qualitätsanforderungen an die Daten gemäß diesem Abschnitt und Abschnitt 9 sowie die zusätzlichen Spezifikationen in den Abschnitten 6, 7 und 8 anwenden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/