+34. Für die Zwecke der Tabellen in Anhang I und in Anhang II sollten die Mitarbeiter der Funktion …

34. Für die Zwecke der Tabellen in Anhang I und in Anhang II sollten die Mitarbeiter der Funktion …

Für die Zwecke der Tabellen in Anhang I und in Anhang II sollten die Mitarbeiter der Funktion oder dem Geschäftsbereich zugeordnet werden, in der oder dem sie den überwiegenden Teil ihrer Tätigkeit ausüben. Der volle Betrag der Vergütung, der dem jeweiligen Mitarbeiter in der Gruppe oder in der Wertpapierfirma gewährt wurde, sollte nach Funktion oder Geschäftsbereich aufgeschlüsselt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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