+Anwendungsbereich
---+2. Diese Leitlinien gelten hinsichtlich der Informationen, die die zuständigen Behörden von …
---+3. Sofern Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom …
---+4. Wenn Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 …

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
2. Diese Leitlinien gelten hinsichtlich der Informationen, die die zuständigen Behörden von …

Diese Leitlinien gelten hinsichtlich der Informationen, die die zuständigen Behörden von Instituten und Wertpapierfirmen bezüglich Personen mit hohem Einkommen erfassen und der EBA für die Zwecke der Veröffentlichung dieser Informationen – aggregiert nach Herkunftsmitgliedstaaten – in einem gemeinsamen Berichtsformat weiterleiten sollten.

3. Sofern Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom …

Sofern Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 oder Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen Anwendung findet, gelten diese Leitlinien gemäß den Absätzen 12 und 15 auf konsolidierter Ebene.

4. Wenn Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 …

Wenn Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 keine Anwendung finden, gelten diese Leitlinien auf Einzelbasis entsprechend den Artikeln 6 bis 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und den Artikeln 5 und 6 der Verordnung (EU) 2019/2033.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/