+12. Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte das …
|
12. Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte das …
Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte das EU-Mutterinstitut, die EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder die gemischte EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft, einschließlich der EU-Mutterwertpapierfirma, einer EU-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder einer gemischten EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft, unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2033 der konsolidierenden Aufsichtsbehörde die Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß Abschnitt 2 für alle Unternehmen der Gruppe, die der aufsichtlichen Konsolidierung unterliegen, übermitteln.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|