+1.1 Kreis der Institute, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen
---+12. Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte das …
---+13. Einzelne Institute, einschließlich Wertpapierfirmen unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz …
---+14. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass Zweigniederlassungen von …

1.1 Kreis der Institute, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen

1.1 Kreis der Institute, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
12. Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte das …

Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte das EU-Mutterinstitut, die EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder die gemischte EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft, einschließlich der EU-Mutterwertpapierfirma, einer EU-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder einer gemischten EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft, unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2033 der konsolidierenden Aufsichtsbehörde die Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß Abschnitt 2 für alle Unternehmen der Gruppe, die der aufsichtlichen Konsolidierung unterliegen, übermitteln.

13. Einzelne Institute, einschließlich Wertpapierfirmen unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz …

Einzelne Institute, einschließlich Wertpapierfirmen unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2033, die nicht dem Konsolidierungskreis gemäß Absatz 3 angehören, sollten der zuständigen Behörde die Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß Abschnitt 2 auf Einzelbasis übermitteln.

14. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass Zweigniederlassungen von …

Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass Zweigniederlassungen von Drittlandsinstituten in ihrem Mitgliedstaat ihnen die Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß Abschnitt 2 übermitteln.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/