+1.1 Kreis der Institute, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen
---+12. Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte das …
---+13. Einzelne Institute, einschließlich Wertpapierfirmen unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz …
---+14. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass Zweigniederlassungen von …
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1.1 Kreis der Institute, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen
1.1 Kreis der Institute, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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12. Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte das …
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Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte das EU-Mutterinstitut, die EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder die gemischte EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft, einschließlich der EU-Mutterwertpapierfirma, einer EU-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder einer gemischten EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft, unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2033 der konsolidierenden Aufsichtsbehörde die Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß Abschnitt 2 für alle Unternehmen der Gruppe, die der aufsichtlichen Konsolidierung unterliegen, übermitteln.
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13. Einzelne Institute, einschließlich Wertpapierfirmen unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz …
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Einzelne Institute, einschließlich Wertpapierfirmen unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2033, die nicht dem Konsolidierungskreis gemäß Absatz 3 angehören, sollten der zuständigen Behörde die Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß Abschnitt 2 auf Einzelbasis übermitteln.
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14. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass Zweigniederlassungen von …
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Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass Zweigniederlassungen von Drittlandsinstituten in ihrem Mitgliedstaat ihnen die Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß Abschnitt 2 übermitteln.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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