+13. Einzelne Institute, einschließlich Wertpapierfirmen unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz …

13. Einzelne Institute, einschließlich Wertpapierfirmen unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz …

Einzelne Institute, einschließlich Wertpapierfirmen unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2033, die nicht dem Konsolidierungskreis gemäß Absatz 3 angehören, sollten der zuständigen Behörde die Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß Abschnitt 2 auf Einzelbasis übermitteln.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/