+15. Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte die …
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15. Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte die …
Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte die EU-Mutterwertpapierfirma, die EU-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder die gemischte EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft der konsolidierenden Aufsichtsbehörde die Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß Abschnitt 2 für alle Unternehmen der Wertpapierfirmengruppe, die der aufsichtlichen Konsolidierung unterliegen, übermitteln.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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