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+1.2 Kreis der Wertpapierfirmen, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/ 2034 unterliegen ---+15. Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte die … ---+16. Eine einzelne Wertpapierfirma, die nicht gemäß Absatz 3 dem Konsolidierungskreis angehört … ---+17. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass Zweigniederlassungen von … |
1.2 Kreis der Wertpapierfirmen, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/ 2034 unterliegen1.2 Kreis der Wertpapierfirmen, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/ 2034 unterliegen 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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