+16. Eine einzelne Wertpapierfirma, die nicht gemäß Absatz 3 dem Konsolidierungskreis angehört …
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16. Eine einzelne Wertpapierfirma, die nicht gemäß Absatz 3 dem Konsolidierungskreis angehört …
Eine einzelne Wertpapierfirma, die nicht gemäß Absatz 3 dem Konsolidierungskreis angehört, sollte der zuständigen Behörde die Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß Abschnitt 2 auf Einzelbasis übermitteln.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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