+19. Die in Absatz 18 Buchstabe a dargestellte Übermittlung von Daten sollte in Anhang I alle …

19. Die in Absatz 18 Buchstabe a dargestellte Übermittlung von Daten sollte in Anhang I alle …

Die in Absatz 18 Buchstabe a dargestellte Übermittlung von Daten sollte in Anhang I alle Personen mit hohem Einkommen einschließen und in Anhang II nur die Personen mit hohem Einkommen umfassen, die in Absatz 18 Buchstabe a Ziffer ii aufgeführt sind, einschließlich der folgenden Fälle:

  • a. Für die Wertpapierfirma gelten die Vergütungsvorschriften nach der Richtlinie 2013/36/EU auf konsolidierter Basis nach Anwendung des nationalen Ermessensspielraums gemäß Artikel 109 Absatz 6 dieser Richtlinie.
  • b. Die Personen mit hohem Einkommen wurden mit der Ausführung von beruflichen Tätigkeiten in den unter Artikel 109 Absatz 5 Buchstaben a und b dieser Richtlinie aufgeführten Fällen beauftragt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/