+19. Die in Absatz 18 Buchstabe a dargestellte Übermittlung von Daten sollte in Anhang I alle …
|
19. Die in Absatz 18 Buchstabe a dargestellte Übermittlung von Daten sollte in Anhang I alle …
Die in Absatz 18 Buchstabe a dargestellte Übermittlung von Daten sollte in Anhang I alle Personen mit hohem Einkommen einschließen und in Anhang II nur die Personen mit hohem Einkommen umfassen, die in Absatz 18 Buchstabe a Ziffer ii aufgeführt sind, einschließlich der folgenden Fälle: - a. Für die Wertpapierfirma gelten die Vergütungsvorschriften nach der Richtlinie 2013/36/EU auf konsolidierter Basis nach Anwendung des nationalen Ermessensspielraums gemäß Artikel 109 Absatz 6 dieser Richtlinie.
- b. Die Personen mit hohem Einkommen wurden mit der Ausführung von beruflichen Tätigkeiten in den unter Artikel 109 Absatz 5 Buchstaben a und b dieser Richtlinie aufgeführten Fällen beauftragt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|